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AGB der TRIROCK GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Käufer“ genannt) mit dem Verkäufer über die vom Verkäufer abschließt.

 

Darüber hinaus schließen sie widersprechende Bedingungen des Käufers aus und gelten für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung ausschließlich, auch wenn diese zeitlich unterbrochen sind, ohne dass wir ausdrücklich auf die Geltung dieser Bedingungen Bezug nehmen oder an-derslautenden Geschäftsbedingungen widersprechen müssen. Jegliche Abweichung oder Änderung unserer AGB ist nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich zugestimmt wurde.

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§1 ANGEBOT & VERTRÄGE

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Werden Zeichnungen, technische Unterlagen und sonstiges von uns an dem Käufer zur Verfügung gestellt, so bleiben die damit verbundene Eigentums- und Urheberrecht bestehen. Die Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden bzw. zu vernichten.

 

1.2 Die vom Käufer an uns abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag mit dem Käufer kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb 2-Wochen-Frist schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung abgeben oder die Lieferung ausgeführt haben. Die 2-Woche- Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei uns.

 

1.3 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Bei Holz- und Farbmustern sind geringfügige, naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbton unvermeidlich. Holzflächen und Farbmuster verändern sich unter Lichteinwirkung. Das kann zu Abweichungen zwischen Mustern und Möbeln führen. Bei kommissionsweise hergestellten Produkten und bei in Sonderfarbtonen oder in Sondermaßen gefertigten Produkten besteht Abnahmeverpflichtung des Käufers. Eine Auftragsänderung oder Stornierung ist bei diesen Produkten nicht möglich.

 

§2 PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab dem Herstellerwerk. Daher werden die gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Verladungs- und Versandkosten sowie bei Ex-portlieferungen Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben zusätzlich berechnet. Die Rechnung ist ohne Skonto zu zahlen.

 

2.2 Es gelten die auf unsere Rechnung bzw. Auftragsbestätigung genannte Zahlungsbedin-gungen, wobei Zahlungen so zu erfolgen haben, dass die Beträge bei Fälligkeit gutgeschrieben sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber den Verbrauchern in Höhe von 5% über den Basiszinssatz und gegenüber den Unternehmen 8% über den Basiszinssatz zu berechnen (§247 BGB). Die Geltendmachung sonstige Verzugsschaden behalten wir uns ausdrücklich vor. Kommt der Käufer in Zahlungsver-zug oder treten begründete Zweifel an seiner Zahlungsunfähigkeit auf, sind wir berechtigt, auf sämtliche Forderungen aus den Auftragsverhältnissen sofortige Zahlung zu verlan-gen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

2.3 In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.

 

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

 

2.5 Aufrechnung darf der Käufer nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten vom uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

2.6 Bei Kreditkauf sind wir berechtigt, einen Zuschlag zur Deckung der entstehenden Verwal-tungskosten zu berechnen.

 

§3 LIEFERUNG & LIEFERZEIT

3.1 Die zu liefernden Produkte und Dienstleistungen werden durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Die in unseren Au ftragsbestätigungen genannten Termine sind unverbindliche Ver-sandtermine und beziehen sich grundsätzlich auf dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen Die Einhaltung des Versandtermins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers, insbesondere wenn alle zur Fertigung notwendigen Angaben rechtzeitig und vertragsgemäß bei uns vorliegen, voraus. Bei verspätet zugehenden Farbmustern, Maßangaben etc. verlängert sich der angegebene Versandtermin entsprechend.

 

3.2 Alle Lieferungen erfolgen ohne Vertragen und Montage. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

 

3.3 Im Falle höherer Gewalt, insbesondere beim Eintritt unvorhergesehener und außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Hindernisse wie z.B. staatliche Sanktionen, Pandemie, Lockdown, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung sowie bei dem Herstellerwerk zu verantwortende Hindernisse verlängert sich der Liefertermin bzw. die Lie-ferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferverzögerung. Beginn und Ende derartiger Umstände werden wir dem Käufer mitteilen. Gleiches gilt im Falle nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer.

 

3.4 Der Käufer kann hingegen aufgrund der Lieferverzögerung, welche von uns zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn zuvor eine Nachfrist zur Erbringung der Leistung an uns ungenutzt blieb. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme beschränkt. Außerdem ist der Käufer ver-pflichtet, sich innerhalb 7 Tage seit Auftreten der Lieferverzögerung das Recht auszuüben. Nach Fristablauf entfällt sein Rücktrittsbzw. Schadensersatzanspruch.

 

§4 GEFAHRÜBERGANG & VERPACKUNG

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer, Transportunternehmer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht gemäß den Bestimmungen der International Commercial Terms (INCOTERMS) auf den Käufer über. Etwaige abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von beiden Vertragsparteien vereinbart wurde, Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Europaletten und Eurogitterboxen und sonstige poolfähige Mehrwegverpackungen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigenen Kosten zu sorgen.

 

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Ankunft unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und dem Spediteur gegenüber die Abnahme nur mängelfrei zu bestätigen, wenn kein offensichtlicher Mangel vorliegt. Eine spätere Rüge eines offensichtlichen Mangels, speziell was Mengen oder offensichtliche Beschädigung an Kaufgegenstand betrifft, wird nicht mehr berücksichtigt und gehen zum Lasten des Käufers.

 

4.3 Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

 

§5 ANNAHMEVERZUG

Nimmt der Käufer die bestellten und gelieferten Waren nicht rechtzeitig ab, so stellen wir diese – unbeschadet unseres Erfüllungsanspruchs sowie weiterer Rechte – in Rechnung und lagern diese auf Kosten und Gefahr des Käufers auf dem Werkgelände eines Dritten. Wir sind berechtigt, für die Lagerung der Waren eine Lagergebühr von mindestens 0,8% des Rechnungsbetrages pro Monat zu erheben.

 

§6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Kaufvertrag.

 

6.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf unsere gesamten sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Forderungen.

 

6.3 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörende Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

6.5 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetrete-nen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Wi-derspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

 

6.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als die realisierbaren Waren unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§7 MÄNGELRÜGE & GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich abschließend anhand der Beschaffenheitsvereinbarung, wie diese in dem jeweiligen Vertrag getroffen wurde. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in dem jeweiligen Vertrag vereinbart ist, stellen alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere in unseren Angeboten und Prospekten enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Bezugnahmen auf Normen und Spezifikationen sowie sonstigen öffentliche Äuße-rungen von uns oder unseren Erfüllungshilfen, keine Beschaffenheitsangaben und/oder Garantien im Sinne der §§ 434, 443 BGB, sondern sind nur unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Entsprechendes gilt bei der Lieferung von Mustern oder Proben.

 

7.2 Verjährung der Mängelansprüche gegenüber dem gewerblichen Käufer beträgt 12 Monate und gegenüber den Verbraucher gilt der gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.3 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind wie z.B. Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind bei Erhalt der Ware unverzüglich anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigten nicht zur Reklamation. Bruchschäden müssen schriftlich inkl. Bildmaterial binnen 7 Tagen uns gegenüber schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.

 

7.4 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt worden ist.

 

7.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Hierzu ist der Käufer verpflichtet, uns unter Setzung einer angemessenen Frist zunächst Gele-genheit zu geben, diese Wahl zu treffen („Fristsetzung zur Nacherfüllung“). Beim Fehlschlagen der von uns durchgeführte Nacherfüllung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertragt berechtigt.

 

7.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung sofern von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderung oder Instandsetzungen vorgenommen werden.

 

7.7 Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

§8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darüber hinausgehende Haftung – ausgenommen von den ausdrücklich zuge-standene Haftungsansprüche – sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 1 gilt auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.2 Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

§9 DATENSCHUTZ

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

§10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG bzw. UN-Kaufrechts.

 

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

10.3 Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma TRIROCK GmbH, Birkenfeld den Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.

 

10.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, nach Wahl gegen den Käufer an seinem Firmensitz bzw. Wohnsitz Klage zu erheben.

 

10.5 Sollte bei Verbraucher der einzelnen Regelung der AGB den gesetzlichen Verbraucherbestimmungen entgegenstehen, dann gilt die gesetzliche Regelung unter Weitbestehen der davon nicht betroffenen Regelung des AGB.

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